Curaviva Zentralschweiz | Leistungen | Betriebswirtschaft

Hilfsmittel

Die Erstellung der Kosten-, Leistungsrechnung «KORE» verlangt hohe Aufmerksamkeit und es sind für den Abschluss immer jährlich allfällige Änderungen zu beachten.

Scrollen Sie diese Site von oben nach unten und beachten Sie auch die bereitgestellten Manuals am rechten Seitenrand.

Die ARTISET Handbücher und die darauf bezugnehmenden zentralschweizerischen Steuerungspapiere und die kantonalen Weisungen oder Vorgaben, sind die Grundlagen für eine gelingende Kosten- Leistungsrechnung und für einen soliden Benchmark sowie für plausible SOMED Daten.

Die Betriebe kennen seit Jahren die Spielräume für die betrieblichen Entscheidungen, die regionalen Rückfrage- und Beratungsangebote sowie die Unterstützungen und Workshops durch ihre kantonalen Curaviva-Verbände.

Bitte besorgen Sie sich die jeweils aktuellste BAB Version zur Erstellung der Kosten- Leistungsrechnung und beachten Sie die aktualisierten News mit den Hinweisen zur Meldung an die SOMED und an den Benchmark Zentralschweiz.

Lizenzbereich Artiset 

News

Einrichten Hilfsbücher, Fianzbuchhaltung, BAB

Für das Einrichten der Hilfsbücher, Finanzbuchhaltung und der Kosten- Leistungsrechnung (BAB) steht ein Excel zur Erarbeitung der institutionellen Entscheidungen bereit.

Es lohnt sich, diese Entscheidung intern gut abzustützen, die Software sowie die Hilfsbücher entsprechend anzupassen, um alle Daten richtig gesteuert für den Abschluss abrufen zu können.

Die Methode Curaviva Zentralschweiz zur Erstellung der Kosten-, Leistungsrechnung ist inhaltlich mit den Weisungen der Kantone Luzern und Schwyz kompatibel.

Darum empfhielt Curaviva Zentralschweiz den Kantonen der Zentralschweiz ohne Weisungen, soweit keine näheren kantonalen Verbale etwas abweichendes einfordnern, diese zu Gunsten eines vergleichbaren Benchmarks Zentralschweiz umzusetzen.

Schlüsselfindung für die Umlage I

Ein Ja in der Entscheidtafel zu den zentralschweizerischen Empfehlungen ist ein Ja zur Vereinfachung und damit einhergehend können die Hilfsformulare eingesetzt werden, um die Empfehlungen korrekt umzusetzen. Für die Erarbeitung der Schlüssel zur Umlage I der dienstleistenden Kostenstellen stehen die gewohnten, Hilfsformulare bereit.    

Schlüsselfindung für die Umlage II

Ein seit vielen Jahren zentrales Element der zentralschweizer Lösung ist eine methodische Verteilung der Kostenstelle "Pflege Allgemein" auf die Träger "Pflege KVG" und "Betreuung". .

Mit der Methode Formular 3 siehe PP, werden je ein Zeit- und Kostenschlüssel für die Verteilung der KVG-Zeit und der KVG-Kosten ermittelt. Diese Methode ist im BAB von Artiset als Lutime integriert. 

Benchmark und Leistungsnachweis

Ebenso in den BAB Artiset integriert ist das Meldeformular für den Benchmark Zentralschweiz sowie ein Leistungsnachweis, welcher als Beilage zu einem allfälligen Prüfbericht mitgegeben werden kann. 

(Beispiel LU-Checkliste für Prüfung)

Der BAB von Artiset kann mit den richtigen Einstellungen die regionalen sowie die betrieblichen Besonderheiten managen. Es lohnt sich, den BAB sorgfältig einzurichten, damit dieser korrekt rechnet. Das gleiche gilt für in bestehende Software eingepflegte oder andere Tools – Achtsamkeit ist angesagt.

Aufrechnung der kalkulatorischen Anlagekosten

Seit 2020 sind Überabschreibungen nicht mehr erlaubt. Betriebe mit bereits abgeschriebenen Hochbauten dürfen im BAB eine Aufrechnung vornehmen. Die Höhe einer allfälligen Aufrechnung wird im Artiset BAB berechnet oder lässt sich mit dem Formular 8 verifizieren. 

Allfällige pandemische Sonderkosten

Falls besondere Kosten anfallen, sollten diese auf jeden Fall ordentlich verbucht und den Kostenstellen und Trägern zugewiesen werden. Eine besondere Situation darf im Benchmark sichtbar werden.  

Es ist jedoch ratsam, Sonderkosten zusätzlich zu listen, um daraus Argumente für den Jahresabschluss zu erhalten und um allenfalls rasch Kosten geltend machen zu können, wenn ein Dritt- oder Beitragszahler gefunden werden kann. Erfolgen Zahlungen, dann sind diese im BAB als Kostenminderung zu behandeln.

Beispiel aus Covid-19-Zeiten